Mithin waren im Herbst 2006 die Zahlen für das Jahr 2006 noch nicht verfügbar, weshalb die Klägerin als Grundlage für den Business Case ex ante die Biodiesel-Produktionskapazitäten in Deutschland für das Jahr 2006 abschätzen musste. Wie aus dem von den Beklagten eingereichten Internetausdruck betreffend die vom IWR berechneten Biodiesel-Produktionskapazitäten in Deutschland vom 22. September 2007 hervorgeht, konnte dieses die Gesamtkapazität per Ende 2006 verbindlich festlegen, während es für das Jahr 2007 einen voraussichtlichen Zubau von 1'537'000 Tonnen annahm und entsprechend die "voraussichtliche Gesamtkapazität Ende 2007" festsetzte (bekl.act. 8 S. 4).