Aufgrund der unbestrittenen Angaben der Klägerin ist davon auszugehen, dass das IWR, als die Klägerin im Herbst 2006 den Business Case erarbeitete, lediglich die von ihr errechneten Biodiesel-Produktionskapazitäten in Deutschland für das Jahr 2005 ausgewiesen hatte. Mithin waren im Herbst 2006 die Zahlen für das Jahr 2006 noch nicht verfügbar, weshalb die Klägerin als Grundlage für den Business Case ex ante die Biodiesel-Produktionskapazitäten in Deutschland für das Jahr 2006 abschätzen musste.