Im Übrigen sei zu beachten, dass es im Business Case nicht nur um den Biodieselmarkt, sondern um den kombinierten Markt mit Ethanol gehe. Der Business Case halte jeder Überprüfung statt. Als die Klägerin den Business Case im Herbst 2006 erarbeitet habe, seien lediglich Werte für das Jahr 2005 zur Verfügung gestanden, weshalb sie ex ante die Biodiesel- Kapazität in Deutschland für das Jahr 2006 habe abschätzen müssen. Die Recherche der Beklagten betreffend die R.-Gruppe werde bestritten, insbesondere aufgrund des Umstandes, dass der Markt insgesamt unübersichtlich gewesen sei, da nicht genau unterschieden worden sei zwischen installierten und genutzten Kapazitäten (Replik Rz. 105-110).