AG in ihren Kalkulationen und Markteinschätzungen nicht auf die Gewinne, "die ein Upfront payment" in hoher zweistelliger Millionenhöhe und eine Beteiligung in Höhe von 50% rechtfertigen würden (bekl.act. 7). Gemäss den Vorbringen der Beklagten sei der Bereich Biodiesel "komplett erledigt" gewesen und das "Geschäft" habe nunmehr Bioethanol geheissen. Indem sich die R.-Gruppe im Januar endgültig als Investor verabschiedet habe, sei ein Dominoeffekt eingetreten, und es hätten sich weitere potentielle Investoren vom Projekt abgewendet.