d) aa) Die Beklagten führten aus, Mitte Januar 2007 sei T. H. von der Beklagten 1 klar gewesen "dass sein Projekt in den allerersten Kinderstiefeln steckte". Dieses "klare Erkennen" sei durch das E-Mail von O. H. von der Cy. AG vom 16. Januar 2007 an die Klägerin gekommen, in welchem dieser festgehalten habe, die Beklagten müssten eine "Bankability des Projekts" erreichen, um seitens der Cy. AG eine Finanzierung zu erhalten. Gemäss dem erwähnten E-Mail kam die Cy. AG in ihren Kalkulationen und Markteinschätzungen nicht auf die Gewinne, "die ein Upfront payment" in hoher zweistelliger Millionenhöhe und eine Beteiligung in Höhe von 50% rechtfertigen würden (bekl.act. 7).