Zusammenhang mangelhafte Leistungen durch die Klägerin nicht nachgewiesen. Schliesslich haben die Beklagten in diesem Zusammenhang nicht nachgewiesen, dass die Klägerin Investoren zu suchen und das Projekt voranzubringen hatte. Vielmehr ist in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Klägerin (Replik Rz. 86) davon auszugehen, dass die Klägerin die Aufgabe hatte, einen Business Case zu erarbeiten und die Beklagte 1 im weiteren Projektverlauf zu beraten.