Im Übrigen wies O. H. im E-Mail vom 14. Dezember 2006 darauf hin, dass T. H. von der Beklagten 1 betreffend die kritischen Fragen nach Überkapazitäten auf dem Biodieselmarkt deswegen keine Probleme gesehen habe, weil er beabsichtigt habe, in den Produktionsstätten in W. und F. ein hochwertiges, den Wettbewerbern überlegenes Produkt aus reinem Rapsöl herzustellen. In diesem Zusammenhang wies O. H. darauf hin, dass in einem früher vorgelegten Business-Plan mit einer Sojaöl-Beimischung von 25% gerechnet worden sei, und es wurde die Frage gestellt, woher "diese Diskrepanz zu den Aussagen im Business-Plan und den Angaben von Herrn T. H." kommen würden (bekl.act. 3 Abs. 2).