Überkapazitäten als sehr kritisch ansehen, auf" (bekl.act. 3 S. 1 Abs. 2). Kritisch würden auch die bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung als wesentliche Treiber gesehenen, um 20% niedrigeren Einkaufspreise für die Rohstoffe angesprochen, und es sei die Einreichung von weiteren Unterlagen verlangt worden. Damit sei die Grundlage für die Erkenntnis gelegt worden, "dass die Klägerin die Beklagten mit viel beschriebenem Papier auf 165 Mio. EUR reich rechnete, ohne dass seit ihrer Mitwirkung rein realwirtschaftlich das Projekt voran bewegt worden war" (Klageantwort S. 7f. lit. B.a. Abs. 16).