c) aa) Gemäss den Vorbringen der Beklagten ist die Cy. AG, Hamburg, ein Marktplayer für regenerierbare Energie, den die Beklagte 1 bereits gekannt habe, als sie noch keine Geschäftsbeziehungen zur Klägerin gehabt habe. O. H. sei Manager Business Development Bio Energy bei diesem Unternehmen. Die Beklagten reichten ein E-Mail von O. H. vom 14. Dezember 2006 an Mitarbeiter der Klägerin und weitere Personen betreffend das "Projekt T. H." ein (bekl.act. 3) und hielten fest, entscheidend sei, dass sich die Cy. AG betreffend Kapazitäten auf dem Biodieselmarkt ähnlich kritisch geäussert habe wie Vertreter der R.-Gruppe.