Auf Basis der getroffenen Annahmen zu Qualität, Verfügbarkeit von Rohstoffen, Produktions- und Liefersicherheit ging die Klägerin davon aus, dass die gesamte produzierte Menge von "C." auch abgesetzt werde. Auf der Liste wird von der Klägerin die E. M. GmbH nicht aufgeführt. Die von den Beklagten behauptete Kapazität der E. M. GmbH von 0.212 Mio. Tonnen Biodiesel pro Jahr wird von diesen nicht belegt und wird von der Klägerin bestritten; sie ist damit nicht nachgewiesen. Aber auch wenn die Behauptungen der Beklagten zutreffen würden, hätten die Kapazitäten der E. M. GmbH ca. 6.71% des damaligen Gesamtmarkts in Deutschland ausgemacht. Die Beklagten haben aber keinerlei Ausführungen über die