b) aa) Die Beklagten brachten vor, zur Holding der R.-Gruppe gehöre die S. B. Industries AG & Co. KG, deren Tochter E. M. GmbH auf dem deutschen Markt für Biodiesel tätig sei. Anlässlich eines Termins von Dr. St. von S. B. Industries AG & Co. KG habe dieser die Kapazitätenaufstellung für Biodiesel im Business Case in Frage gestellt. Nach seiner Einschätzung habe der Biodieselmarkt bereits schon im Dezember 2006 deutliche Überkapazitäten aufgewiesen. Ferner habe Dr. St. darauf hingewiesen, dass die E. M. GmbH mit einer Kapazität von 212'000 Tonnen Biodiesel pro Jahr nicht in der Aufstellung der Klägerin betreffend "Wettbewerbsstruktur für Biodiesel" aufgeführt gewesen sei.