2. Die Beklagten machen geltend, die Mängel am Business Case seien derart gravierend, dass dieser für die Beklagte 1 wertlos sei und die Klägerin ihren Zahlungsanspruch verloren habe. Der Business Case komme insbesondere betreffend Absatzmöglichkeiten zu sachlich falschen Ergebnissen. Die Klägerin hätte bei professioneller Analyse feststellen müssen, wie gewaltig der deutsche Markt mit Biodiesel bereits damals übersättigt gewesen sei und dass der Übersättigungsgrad in naher Zukunft noch weiter ausgebaut werde.