12) und des Business Case vom 11. Dezember 2006 (kläg.act. 14). In Bezug auf die in der Rechnung vom 5. Oktober 2006 geltend gemachten Reisekosten und Spesen von EUR 15'548.53 hielten die Beklagten fest, neben der pauschalen Honorierung für die Erstellung des Business Case sei auch eine pauschale Entschädigung für die Spesen, "die sich auf ca. 15% des Honorarbetrages belaufen" (kläg.act. 9 Abs. 3), vereinbart worden (Klageantwort S. 10 lit. B.b.2. Abs. 4 ff.). Die Beklagten haben den geltend gemachten Betrag für Reisekosten und Spesen von EUR 15'548.53 ausdrücklich nicht bestritten.