c) Wie bereits erwähnt, stehen die Vorbringen der Klägerin, wonach die bis zum 3. Oktober 2006 erbrachten, nicht aber die danach noch zu erbringenden Leistungen betreffend Business Case mit einem Honorar von EUR 100'000.-- zuzüglich ca. 15% Spesen verrechnet worden seien (Replik Rz. 79), im Widerspruch zum Wortlaut des E- Mail von R. F. von der Klägerin vom 3. Oktober 2006, mit welchem der Inhalt der am Vortag getroffenen Vereinbarung zwischen der Klägerin und der Beklagten 1 bestätigt worden war.