Eine solche Einschränkung findet sich im erwähnten E-Mail nicht. Dies ist auch daraus zu schliessen, dass das E-Mail vom 3. Oktober 2006 ausdrücklich die in Zukunft zu erbringenden Leistungen der Klägerin umschreibt, indem festgehalten wird, dass "für unsere Aktivitäten im Laufe der nächsten drei Monate, in der wir ein umsetzungsreifes Konzept gemeinsam mit Ihnen erarbeiten möchten und natürlich die anstehenden Aktivitäten weitertreiben (Vertragsfinalisierung, Gespräche mit potentiellen Kunden, …)" mit einem Aufwand der Klägerin von ca. EUR 120'000.-- bis 140'000.-- zuzüglich Reisekosten je Monat gerechnet werde (kläg.act. 9 Abs. 5).