Reisezeiten, Spesen und Nebenkosten (siehe angehängte Dateien)" betragen (kläg.act. 6). Die Klägerin macht geltend, "diesen Auftragsteil", der im August 2006 erteilt worden sei, hätten die Parteien "fortan als die Erstellung des Business Case" bezeichnet; gemäss Klägerin handelt es sich dabei um die erste Phase. In einer zweiten Phase sei nach der Präsentation des Business Case durch die Klägerin am 10. Oktober 2006 auf Wunsch von T. H. der Auftrag erweitert worden, wobei sich die Parteien "bezüglich der Konditionen über diesen Folgeauftrag" per E-Mail bereits am 3. Oktober 2006 (kläg.act. 9) geeinigt hätten (Replik Rz. 68).