12-22) vor, bereits im August 2006 habe die T. H.-Gruppe, d.h. insbesondere die Beklagte 1, der Klägerin den Auftrag erteilt, eine Plan-, Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen sowie eine Plan-Bilanz, basierend auf einer Abschätzung des Markts, der Eintrittsstrategie im betreffenden Markt, der Wettbewerbsposition und einigen wesentlichen Kosten- und Kapitalgrössen. Die Klägerin verwies in Bezug auf die angeblich vereinbarte Entschädigung zwischen den Parteien auf das E-Mail von R. F. vom 13. Juli 2006 an den Assistenten von J. S., T. B., in welchem ausgeführt worden sei, das Honorar würde schätzungsweise rund "30-40 Manntage à 2'500.-- EUR zzgl.