Im E-Mail vom 3. Oktober 2006 hatte R. F. von der Klägerin die von den Parteien getroffene Vereinbarung, welche von T. H. von der Beklagten 1 gleichentags akzeptiert wurde (kläg.act.10), wie folgt zusammengefasst (kläg.act. 9): "Für die Erstellung des Business Cases stellen wir Ihnen (der T. H. Vermögensverwaltung [d.h. der Beklagten 1]) eine Rechnung in Höhe von 100'000.-- EUR zzgl. Reisekosten, die sich auf ca. 15% des Honorarbetrages belaufen. Fälligkeit der Rechnung ist der 15. November 2006".