86) "letzte Woche vereinbart" hätten, "die Firma zu ändern (bisher läuft die Rechnung auf die Vermögensverwaltung [d.h. die Beklagte 1])". Er ersuchte T. H. um Mitteilung, "auf welche C. GmbH die Rechnung lauten soll" (bekl.act. 1). Mit Schreiben vom 26. Oktober 2006 sandte die Klägerin die Rechnung vom 5. Oktober 2006 (kläg.act. 15) an die Beklagte 2 zuhanden an T. H. mit dem Hinweis, dass diese "wie besprochen die o.g. Rechnung mit der geänderten Anschrift" erhalte (kläg.act. 87). In der Folge stellte die Klägerin zwischen dem 5. Oktober 2006 und dem 31. Januar 2007 die Honorarrechnungen der Beklagten 2 zu (kläg.act. 15 – 19). Der Umstand, dass die Rechnung ab dem 26. Oktober 2006 der