Im E-Mail vom 3. Oktober 2006 hielt R. F. von der Klägerin gegenüber T. H. ausdrücklich fest, dass für die Erstellung des Business Case Rechnung über EUR 100'000.-- zuzüglich Reisekosten an die Beklagte 1 ("T. H. Vermögensverwaltung") gestellt werde (kläg.act. 9). T. H. bestätigte in seinem E-Mail vom 3. Oktober 2006 an R. F. von der Klägerin entsprechend die Vereinbarung als "Geschäftsführer der T. H. Vermögensverwaltung © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/39 Publikationsplattform St.Galler Gerichte