Für den zweiten Teil des Auftrags seien die von R. F. in seinem E-Mail vom 3. Oktober 2006 (kläg.act. 9) formulierten Konditionen massgebend gewesen, wobei es um die Weiterführung des Projekts, d.h. die Vertragsfinalisierung, Gespräche mit potentiellen Kunden usw., gegangen sei. Bei der Investorensuche sei die Klägerin lediglich unterstützend zur Seite © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/39 Publikationsplattform St.Galler Gerichte