Dies sei Aufgabe von J. S. gewesen, der allerdings seine Aufgabe nicht erfüllt habe, weshalb der ganze Business Case in Verzug geraten sei. Entgegen den Behauptungen der Beklagten gehe es nicht um zwei "von einander zu unterscheidende" Honoraransprüche (Business Case und Investorensuche), sondern um ein Honorar der Klägerin für ein Projekt, das in zwei Teilen abgewickelt worden sei. Der erste Teil mit der Vorbereitungsphase (Business Case) sei mit einem Honorar von EUR 100'000.- zuzüglich Spesen abgerechnet worden. Für den zweiten Teil des Auftrags seien die von R. F. in seinem E-Mail vom 3. Oktober 2006 (kläg.act.