Nachdem die Klägerin einen Business Case erstellt habe, der zu sachlich falschen Ergebnissen komme, habe sie ein qualitativ mangelhaftes Produkt geliefert und damit ihren Zahlungsanspruch aus Werkvertrag verloren. Über den vereinbarten Pauschalbetrag von EUR 100'000.- zuzüglich Spesen und Reisekosten hinaus bestehe kein faktischer Vertrag, nur weil die Klägerin bei der Investorensuche tätig geworden sei und die Beklagte 1 sie habe gewähren lassen.