fachlichen Qualitäten von R. F. von der Klägerin erschüttert worden, und es sei offensichtlich geworden, dass die seitens der R.-Gruppe vorgebrachte Kritik am Business Case der Klägerin berechtigt gewesen sei. Nachdem sich die R.-Gruppe als mögliche Investorin im Januar 2007 verabschiedet habe, hätten sich im Sinne eines Dominoeffektes weitere potentielle Investoren vom Projekt abgewendet. Die Klägerin habe somit die im Vertrag vorgesehenen zwei Phasen, d.h. die Erstellung des Business Case und die Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung der Investorensuche, mangelhaft erfüllt.