4. Mit Klage vom 27. Juli 2007 verlangt die Klägerin, die Beklagten hätten unter solidarischer Haftung die nach ihrer Darstellung geschuldeten Honoraren sowie Spesen und Reisekosten von insgesamt EUR 648'055.12 nebst Zins zu 5% seit 14. Mai 2007 zu bezahlen. Dabei geht die Klägerin davon aus, dass zwischen ihr und den Beklagten am 2./3. Oktober 2006 ein Auftrag im Sinne von Art. 394 Abs. 3 OR über Beratungsdienstleistungen im Rahmen eines Start-ups im Bereiche von biogenen Treibstoffen zustanden gekommen war. Dieser Auftrag sei in den Folgemonaten durch die Parteien gelebt und auch vollzogen worden.