© Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/39 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Vertragsverhältnis mit Herrn T. H. bisher auf Basis eines sehr starken Vertrauensverhältnisses verstanden und dementsprechend ohne grossartigen Vertrag arbeiten können (siehe hierzu auch angehängte E-Mail, die aus unserer Sicht unser Vertragsverhältnis mit Herrn T. H. begründet)" (bekl.act. 5). Die als Anhang beigefügte Vertragsregelung war auf den 2. August 2006 datiert (bekl.act. 6). Gemäss Vorbringen der Beklagten hätten sie diesen zurückdatierten Vertragsentwurf nicht unterzeichnet.