16 - 18) mündlich zurückgewiesen. Mit Schreiben von 4. Januar 2007 teilte Dr. M. S. als Geschäftsführer der B. D. Consulting GmbH, Düsseldorf, der Klägerin mit, sie habe im Rahmen des Projektes "Bio-Diesel" die Mittelverwendungskontrolle übernommen. Die der Beklagten am 5. Oktober, 7. November und 6. Dezember 2006 zugestellten Rechnungen würden betreffend Spezifizierung der abgerechneten Leistungen nicht den Anforderungen genügen, die an ordnungsgemäss gestellte Rechnungen zu stellen seien (kläg.act.