Am 5. Oktober 2006 stellte die Klägerin der Beklagten 1 "Rechnung zu dem von uns in Ihrem Hause durchgeführten Projekt" in der Höhe von EUR 115'548.53, d.h. EUR 100'000.- für das Honorar und EUR 15'548.53 für Reisekosten und Spesen (kläg.act. 86). Im E-Mail vom 20. Oktober 2006 an T. H. hielt R. F. von der Klägerin fest, dass die bisher versandte Rechnung an die Beklagte 1 zugestellt worden sei. Nunmehr hätten die Parteien vereinbart, die Rechnungsadressatin zu ändern. Er ersuchte T. H. um Mitteilung "auf welche C. GmbH die Rechnung lauten soll" (bekl.act. 1).