Die Klägerin offerierte des Weiteren im E-Mail vom 3. Oktober 2006 Unterstützung im Rahmen der Preisverhandlungen und der Preisfestsetzung der Rohstoffverträge, wobei ein Honorar von 1% auf die verhandelte Vertragssumme vereinbart wurde. Schliesslich offerierte die Klägerin im E-Mail von 3. Oktober 2006 die gemeinsame Erarbeitung eines umsetzungsreifen Geschäftskonzepts innerhalb der kommenden drei Monate, wobei die Klägerin mit einem Aufwand von ca. EUR 120'000.- bis 140'000.- zuzüglich Reisekosten je Monat rechnete (kläg.act. 9). T. H. akzeptierte namens der Beklagten 1 gleichentags per E-Mail die klägerische Offerte vom 3. Oktober 2006 (kläg.act. 10).