Mit E-Mail vom 3. Oktober 2006 fasste R. F. von der Klägerin gegenüber T. H. das am Vortag geführte Gespräch zusammen und hielt fest, dass die Klägerin für die Erstellung des Business Case der "T. H. Vermögensverwaltung", d.h. der Beklagten 1, eine Rechnung über EUR 100'000.- stelle, zuzüglich Reisekosten, die sich auf ca. 15% des Honorarbetrages belaufen würden, zahlbar bis zum 15. November 2006. Die Klägerin offerierte des Weiteren im E-Mail vom 3. Oktober 2006 Unterstützung im Rahmen der Preisverhandlungen und der Preisfestsetzung der Rohstoffverträge, wobei ein Honorar von 1% auf die verhandelte Vertragssumme vereinbart wurde.