Mit E-Mail von 2. Oktober 2006 teilte R. F. von der Klägerin J. S. mit, er habe einzelne offene Punkte nochmals mit T. H. von den Beklagten besprochen: Betreffend des von J. S. genannten Investors, der bereits in Biodiesel engagiert sei, bestehe seitens von T. H. kein Problem, "wenn wir zunächst über ein vorsichtiges Herantasten (ohne direkt Ross und Reiter zu nennen) die Interessen dieses Investors herausarbeiten und sie mit den Interessen von Herrn T. H. in Übereinstimmung bringen"; es würden demnächst Verträge mit Agravis (Rapsöl und Weizen) und betreffend die Biodieselanlage von L. zur Verfügung stehen (bekl.act. 2).