3. Gemäss den unbestrittenen Vorbringen der Klägerin (Replik Rz. 70) trafen sich R. F. von der Klägerin und T. H. von der Beklagten am 2. Oktober 2006, um den Entwurf des Business Case und das weitere Vorgehen zu besprechen. Dabei hätten sich die Parteien darauf geeinigt, dass die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen mit EUR 100'000.- zuzüglich Reisekosten und Spesen verrechnet würden. Man habe sich auch über die Konditionen des Folgeauftrags geeinigt. Mit E-Mail von 2. Oktober 2006 teilte R. F. von der Klägerin J. S. mit, er habe einzelne offene Punkte nochmals mit T. H. von den Beklagten besprochen: