J. S. vermittelte den ersten direkten Kontakt zwischen den Mitarbeitern der Klägerin und T. H. Anfang August 2006 trafen sich R. F. von der Klägerin und T. H. von den Beklagten zu einem ersten Gespräch. Der erste direkte Kontakt zwischen T. H. und Mitarbeitern der Klägerin, so u.a. R. F., A. H. und M. H., war von J. S. vermittelt worden.