Projektierung mitzuwirken. Unbestrittenermassen ist J. S., welcher den Kontakt zwischen den Parteien vermittelte, auch Geschäftsführer der S. B. G. mbH (nachfolgend SBG). Gemäss den unbestrittenen Angaben der Klägerin hatte T. H. Mitte 2006 bereits langfristige Rohstoffverträge für die Produktion von Biodiesel und Bioethanol abschliessen können und suchte nun um Unterstützung bei der Erstellung eines Business Case betreffend Markteintritt. J. S. sei von T. H. mit der parallelen Suche nach möglichen Investoren beauftragt worden. In der Folge hätten zwischen J. S. und Mitarbeitern der Klägerin verschiedene Gespräche stattgefunden, wobei J. S. T. H. über diese Gespräche informiert habe.