83, 84). Eine rechtshilfeweise Zustellung von Schriftstücken des Gerichts an die Beklagten 1 und 2 an die Adresse Parsevalstrasse 4, D-06749 Bitterfeld, war in der Folge nicht möglich. Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen hielt am 18. Februar 2009 fest, dass die Adressaten, d.h. die Beklagten 1 und 2, unter der Anschrift Parsevalstrasse 4 in D-06749 Bitterfeld nicht hätten ermittelt werden können (Ger.act. 100, 101). Damit steht fest, dass die Beklagten 1 und 2 ihr im Handelsregister eingetragenes Domizil eingebüsst haben.