Die Beklagten 1 und 2 hatten ursprünglich ihre Sitze in Düsseldorf. Als sie diese nach Bitterfeld verlegten, gaben sie beim Amtsgericht Stendal an, dass sich ihr neues Domizil an der Parzivalstrasse 2 in D-06749 Bitterfeld befinde. Eine rechtshilfeweise Zustellung an diese Adresse war nicht möglich. Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen teilte in Beantwortung eines Zustellungsgesuchs mit, eine "Parzivalstrasse" gebe es in der Stadt Bitterfeld-Wolfen nicht, jedoch eine "Parsevalstrasse". Unter der Hausnummer 2 habe das Berufsschulzentrum Bitterfeld-Wolfen seinen Sitz, wogegen die Beklagten dort unbekannt seien (Ger.act. 82, 83; vgl. Ger.act. 90a, 90b).