Bioethanol, Betrieb solcher Anlagen und den Handel mit biogenen Treibstoffen. Ihr Geschäftsführer ist ebenfalls T. H. Das Stammkapital beträgt ebenfalls EUR 25'000.- (kläg.act. 5 und 105; Ger.act. 71b). Unbestrittenermassen hält die Beklagte 1 eine Mehrheit an der Beklagten 2.