Gemäss Ziff. V.2 Abs. 4 des Vertrags hat die Klägerin Anspruch auf Royalties in der Höhe von 32% der Einnahmen aus den Kongresses 2007 und 2008 abzüglich eines Betrages von EUR 250'000.--. Die Klägerin führt aus, bei der Frage, wie hoch die Einnahmen der Kongresse 2007 und 2008 gewesen wären, sei von den Zahlen betreffend den Kongress 2006 als Erfahrungswert auszugehen. Entsprechend würden sich die mutmasslichen Einnahmen auf rund EUR 681'500.-- belaufen. 32% davon ergebe EUR 218'080.-- bzw. für zwei Kongresse EUR 436'160.--. Werde davon der Betrag von EUR 250'000.-- abgezogen, ergebe sich ein Ersatzanspruch für entgangene Royalties von EUR 186'160.-- (Klage Rz 73 ff.