Hingegen wird die Position "Rentenvers. A. D., Gesetzliche Rentenversicherung für Angestellte der Klägerin" über EUR 32.39 nicht belegt und ist damit nicht nachgewiesen. Sie ist vom Betrag von EUR 10'512.50 abzuziehen, womit ein Betrag von EUR 10'480.12 nachgewiesen und zu schützen ist. e) Werden die geschützten Beträge von rund EUR 4000'000.-- und EUR 10'512.50 zusammengerechnet, so ergibt sich ein Schadenersatzanspruch Klägerin in Bezug auf © Kanton St.Gallen 2025 Seite 28/31 Publikationsplattform St.Galler Gerichte