für die ganze Vorbereitungszeit EUR 20'000.-- angerechnet werden können. Hinzu kommt der Aufwand der Mitarbeiter der Beklagten 2, bei denen ein erheblicher tieferer Tagessatz anzuwenden ist. Damit erscheint es angemessen, den Aufwand der Beklagten 1 und 2 für den Kongress 2006 auf rund EUR 40'000.-- festzusetzen. Schliesslich ist der Umstand zu berücksichtigen, dass sich ein Teil der Referenten bzw. Podiumsteilnehmer aufgrund der persönlichen Beziehungen zu D. bereit erklärt hatten, unentgeltlich am Kongress teilzunehmen, und allenfalls diese Zusage in Folge widerrufen hätten.