Ein Sponsoring ist – wie aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung (insbesondere der Fachrichter) bekannt ist – nur gewinnbringend, wenn es über eine gewisse Dauer erfolgt, womit ein abrupter Abbruch eines Sponsoring für den Sponsoren ein erhebliches Risiko eines Reputationsschadens bedeutet hätte. Im Übrigen handelt es sich bei den vereinbarten Sponsorengeldern nicht um derart hohe Beträge, dass anzunehmen ist, ein Sponsor würde das Risiko einer Rufschädigung in Kauf nehmen. Aufgrund dieser Überlegungen ist davon auszugehen, dass die für den Kongress 2006 geltend gemachten Sponsorengelder auch in der vollen Höhe von EUR 325'000.-- bezahlt worden wären.