c) In der klägerischen Rechnung wird zu Unrecht nicht berücksichtigt, welchen Einfluss der Tod von D. auf den finanziellen Erfolg des Kongresses hätte haben können. Gemäss Ausschreibung hatten die Teilnehmer bis vier Wochen vor der Veranstaltung bei einem Rücktritt lediglich 30% der Teilnahmegebühren zu zahlen (kläg. act. 20 S. 12). Auch nicht berücksichtigt ist das Risiko der Absage von Referenten (die kein Honorar erhalten hätten, aber unter Umständen ausschliesslich wegen D.), die allenfalls kurzfristig durch bezahlte Referenten hätten ersetzt werden müssen. Die Verträge mit vier Sponsoren sind zwar unterzeichnet (kläg. act. 23-26); bei I., Inc. und K. GmbH sind