Sie hielt nach Vorlage der Gesprächsnotiz (kläg. act. 35) fest, soweit sie sich erinnern könne, habe der VR der E. Seminare AG bzw. der Beklagten 2 zu jenem Zeitpunkt noch keinen Entscheid betreffend Absage bzw. Verschiebung des Kongresses gefällt. Zum Treffen vom 24. Januar erklärte sie weitgehend entsprechend den Aussagen von E. R., das "Ergebnis war, dass man übereinkam, den Kongress abzusagen im März, weil das ganz bestimmte Format so nicht durchgeführt werden konnte, wie D. senior das gemacht hat" (EV M. B. S. 6 Mitte).