dd) Diese Aussagen wurden von A. D., welche als Angestellte der Klägerin zusammen mit C. B. die Kongresse organisiert hatte, insbesondere betreffend Vorbereitungsstand und Absage des Kongresses weitgehend bestätigt (EV C. D. S. 2 unten, S. 3 oben, S. 4 unten). Sie bestätigte die Richtigkeit der von ihr über die Besprechung mit M. B. vom 17. Januar 2006 gemachten Notizen (kläg. act. 35) und hielt fest, M. B. habe ihr gesagt, die Zeit reiche nicht aus, um den Kongress jetzt noch vorzubereiten. Dies habe sie nicht nachvollziehen können, weil alles fertig vorbereitet gewesen sei.