Es habe ein Telefonat zwischen dem Beklagten 1 und C. gegeben, in welchem der Kongress seitens des Beklagten 1 definitiv abgesagt worden sei. Dies habe sie von C. erfahren (EV C. B. S. 4 f.). Es habe keinen Grund gegeben, den Kongress abzusagen, da alles durchorganisiert gewesen sei (EV C. B. S. 5 Mitte). Seitens der Beklagten sei ihr bzw. der Klägerin gegenüber auch die Absage nie begründet worden (EV C. B. S. 7 f.).