© Kanton St.Gallen 2025 Seite 18/31 Publikationsplattform St.Galler Gerichte cc) Die Zeugin C. B., ehemalige Leiterin der Repräsentanz der Klägerin in F., hielt fest, im Zeitpunkt, als D. gestorben sei, seien sie, wie bei den früheren Kongressen, mit der Vorbereitung fertig gewesen. "Der Kongress stand. Wir hatten zu dem Zeitpunkt über 40 Referenten fest verpflichtet, wir hatten 3 Sponsoren an Bord, das waren I., J. und K. Wir hatten das Vorprogramm bereits versandt und waren bereits im Druck zum Hauptprogramm, das dann zum 30. Dezember versandt werden sollte" (EV C. B. S. 2 unten, S. 7 oben, betreffend die Gesprächsleitfäden).