Den Absagebrief hätten sie und M. B. unterzeichnet, und sie glaube nicht, dass mit der Klägerin bzw. C. vereinbart worden sei, diesen gemeinsam zu unterzeichnen (EV E. R. S. 5 unten). In Bezug auf die von der Klägerin geltend gemachten Schadenansprüche hielt sie fest, die Beklagten hätten klar gesagt, sie hätten keine Verpflichtung, diese Kongresse zu führen bzw. mit diesen Erträge zu erwirtschaften, dies sei nirgends im Vertrag gestanden. "Dieser Fall, dass D. jetzt bereits nach so kurzer Zeit war meines Erachtens im Nachhinein eine Lücke im Vertrag" (EV E. R. S. 7 unten, S. 10 unten).