Auf die Frage, dass sich C. bzw. die Klägerin nach dem Schreiben vom 17. Januar (kläg. act. 11) klar gegen eine Absage bzw. Verschiebung des Kongresses ausgesprochen habe (kläg. act. 12, 13), hielt sie fest, sie habe am Schluss der Sitzung den Eindruck gehabt, dass C. sehr erleichtert gewesen sei. Wörtlich führte sie Folgendes aus: