Zum Treffen vom 24. Januar 2006 hielt sie fest, sie und M. B. als Vertreterinnen der Beklagten hätten dieses auch vorbereitet. Von Seiten der Klägerin sei den Beklagten mitgeteilt worden, es gebe kein Detailprogramm, keine Moderation und der Ablauf des Kongresses sei nicht festgelegt. Die Sponsorenverträge seien nur zum Teil unterzeichnet gewesen, und es sei klar gewesen, dass C. nicht in die Bresche seines Vaters habe springen können. Aufgrund dieser Situation hätten sie miteinander entschieden, den 9. Kongress im März 2006 abzusagen (EV E. R. S. 3 f.). Auf die Frage, dass sich C. bzw. die Klägerin nach dem Schreiben vom 17. Januar (kläg.