Nachdem sie auf die Gesprächsnotiz von A. D. (kläg. act. 35) hingewiesen worden war, führte sie aus, sie kenne natürlich diese Gesprächsnotiz, sie wisse aber nicht, ob M. B. dies überhaupt gesagt habe; und dann wörtlich: "Grundsätzlich bestreite ich das, es hat keine Verwaltungsratssitzung stattgefunden" (EV E. R. S. 8 oben). Als der Rechtsvertreter aus dem Gesprächsprotokoll (S. 3, zweitoberste Zeile) zitierte, "Verwaltungsrat hat all dies am 16.01.06 in einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen, hat es sich nicht leicht gemacht. Aber es sind keine Kapazitäten frei", führte sie wörtlich aus: "Ich müsste nachschauen, aber eine ausserordentliche Sitzung